31. März 2025
Ist man in seinem Tun, also der Beweglichkeit, der Kommunikation oder der Selbstversorgung eingeschränkt, benötigt man Unterstützung. Diese Unterstützung wird finanziell durch den Pflegegrad abgeglichen. Kommt es dazu, dass man Unterstützung im Alltag benötigt, dann kann man einen Pflegegrad beantragen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes festgelegt. Dabei wird der gesamte Mensch beurteilt und auch eventuelle geistige Einschränkungen in die Beurteilung.