Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist eine Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherungen. Anspruch darauf haben Menschen die pflegebedürftig sind und denen ein Pflegegrad zugeteilt wurde. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Je nach Pflegegrad variiert die Höhe des Pflegegeldes zwischen 316€ und 901€ monatlich. 


Wie bekomme ich Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu erhalten benötigst Du einen Pflegegrad der Stufe 2 bis 5. Solltest Du Pflege- oder Hilfsbedürftig sein und noch keinem Pflegegrad zugewiesen sein, kannst Du einen Antrag auf Einstufung bei deiner zuständigen Krankenkasse stellen. 

Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Einstufung in einen Pflegegrad. Hierzu legt der MDK einen Termin mit Dir zusammen fest, da die Einstufung bei Dir zuhause stattfinden wird. Mit Hilfe eines Punktesystems unterteilt in 6 Module wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt. Voraussetzung zum Erhalt von Pflegegeld ist außerdem, dass die Pflege in einer häuslichen Umgebung stattfindet und durch Angehörige oder Ehrenamtliche durchgeführt wird. 

 

Coronavirus bedingt finden Einstufung vorerst bis zum 30.09.2020 telefonisch und schriftlich statt! Einen Termin benötigst Du trotzdem. 

 


Wie viel Pflegegeld bekommt welcher Pflegegrad?

Pflegegrad 1

kein Pflegegeld

Pflegegrad 2

316 € monatlich

 

Pflegegrad 3

545€ monatlich

 

Pflegegrad 4

728€ monatlich

 

Pflegegrad 5

901€ monatlich

 



Wie viel Pflegegeld bei welchem Pflegegrad?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings besteht hier ein Anspruch auf Entlastungsleistungen nach

§ 45b SGB XI. Dazu zählen unter anderem Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese sind zum Beispiel Betreuung bei Abwesenheit der Pflegeperson, Alltagsbegleitung, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung), aber auch der Besuch von Tagespflegeeinrichtungen. Die Höhe beläuft sich auf 125€ monatlich. 


Pflicht von Beratungseinsätzen

Empfänger von Pflegegeld müssen in verschiedenen Intervallen Beratungsgespräche nach §37 (3) SGB XI wahrnehmen. Durchgeführt werden solche Beratungseinsätze durch Pflegedienste oder Pflegeberatern. Der Beratungseinsatz dient zum einen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, zum anderen kannst Du die Beratung nutzen um die eigene Pflege zu verbessern und Techniken für körperschonendes Arbeiten zu lernen, aber auch jegliche weiteren Fragen bezüglich Pflege oder verwandten Themen zu klären. 


Wie oft gibt es Beratungsgespräche?  (Beratungsgespräch § 37 (3) SGB XI)

Pflegegrad 2 und 3

Pflegegrad 4 und 5 

Halbjährlich (2x im Jahr)

Vierteljährlich (4x im Jahr)



Wer bekommt das Pflegegeld ausbezahlt?

Das Pflegegeld wird direkt an die Pflegebedürftige Person bzw. an den bevollmächtigte Empfänger des Pflegegeldes ausbezahlt.

Diese Person darf über das Pflegegeld frei verfügen.


Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf kannst Du gerne einen Beratungstermin vereinbaren: 

Auf unserer Website, telefonisch oder per E-Mail.

 

In unseren nächsten Beiträgen erfährst du übrigens was Pflegesachleistungen sind und wie sich Pflegegeld

und Pflegesachleistung kombinieren lassen! 

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