Mit dem Pflegeberufegesetz (2017) werden die getrennten Pflegeausbildungen aus dem Altenpflege- und Krankenpflegesetz zusammengeführt.
Wie die neue Pflegeausbildung aufgebaut ist und welche Voraussetzungen gelten, erfahrt ihr hier!
Was sind die Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung?
Durch die Zusammenlegung der Alten- und Krankenpflege Berufe, wirst Du breiter gefächert vorbereitet. Letztlich kannst Du als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann in jeder stationären und ambulanten Einrichtung des Gesundheitssystems arbeiten. Dies biete Dir enorme Flexibilität!
Du hast mehr Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, da du dich in allen Bereichen fortbilden kannst.
Ergänzend dazu ist der Abschluss in der gesamten Europäischen Union anerkannt und Du kannst in jedem EU-Land arbeiten.
Des Weiteren ist die Ausbildung kostenfrei und Du erhältst ein angemessen Ausbildungsgehalt.
Was sind die Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung?
Als Voraussetzung gilt:
Um Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung zu erhalten, muss eine zehnjährige Schulbildung mit erfolgreichem Abschluss vorhanden sein, dies entspricht einem Realschulabschluss (mittlere Reife).
Mit einem Hauptschulabschluss (9- jährige Schulbildung) kann allerdings eine Ausbildung zur Pflegehelferin oder Pflegehelfer angetreten werden. Diese dauert 1 Jahr. Mit erfolgreichem Abschluss kann dann die Ausbildung zur Pflegefachfrau/mann angehängt werden. Zusätzlich kann die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt werden.
Du benötigst außerdem einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb und einen Schulungsvertrag mit einer Pflegeschule.
Wie lange dauert die generalistische Ausbildung?
Die generalistische Pflegeausbildung dauert drei Jahre und beinhaltet theoretische (Pflegeschule) sowie praktische Einheiten (praktische Einsätze in bestimmten Einrichtungen).
Ausbildungsstätten sind unter Anderem:
- Zugelassene Krankenhäuser der Akutversorgung.,
- Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen.,
- Ambulante Pflegedienste,
- Einrichtungen der pädiatrischen Versorgung,
- der allgemein-, geronto-, kinder- oder Jugendpsychiatrischen Versorgung,
- Pflegeberatung, Rehabilitation und Palliation.
Der theoretische und praktische Unterricht in der Pflegeschule umfasst 2.100Std.
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500Std. und ist wie folgt gegliedert:
5zten Ausbildungsdrittels besteht ein sogenanntes Wahlrecht. Auszubildende mit Vertiefung in der Kinder- oder Altenpflege können anstelle des Abschlusses als Pflegefachmann/Pflegefachfrau einen
gesonderten Abschluss als „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder als „Altenpfleger/-in“ wählen. Achtung! Die EU weite Anerkennung entfällt hierbei! Außerdem kann man nicht in allen
Bereichen arbeiten.
Muss ich mich direkt auf einen Schwerpunkt festlegen?
Nein, Du kannst dich ab 6 Monate vor und bis 4 Monate vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres auf einen Schwerpunkt/Vertiefung festlegen.
Wo muss ich bewerben?
Um die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann zu absolvieren benötigt man einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb, sowie einen Schulungsvertrag mit einer Pflegeschule.
In der Praxis ergeben sich zwei Varianten:
Du kannst dich bei einem Betrieb bewerben, der dir besonders zusagt. Bei positiver Rückmeldung kannst Du den Betrieb einer Pflegeschule fragen, vielleicht besteht bereits ein Kooperationsvertrag. Aber auch ohne Kooperationsvertrag kann der Betrieb dich bei der Suche unterstützen.
Umgekehrt kannst du dich auch bei einer Pflegeschule deiner Wahl bewerben und diese nach einem geeigneten Betrieb fragen.
Letzten Endes musst Du dich sowohl bei Ausbildungsbetrieben als auch den Pflegeschulen bewerben, da du mit beiden einen Vertrag schließen musst.
Tipp: Es ist vorteilhaft die Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren, der an einem Kooperationsvertrag mit Pflegeschule und weiteren Einsatzstellen beteiligt ist. Durch die Strukturierung der
Ausbildung und den Pflichteinsätzen in vielen verschiedenen Bereichen, ist eine vollumfängliche Sicherstellung von verfügbaren Einsatzstellen eher gewährleistet.
Kann ich die Einrichtungen für die praktischen Einsätze selbst aussuchen?
In der Regel kannst du die Einsatzstellen nicht selbst auswählen. Zuständig dafür ist der praktische Träger der Ausbildung, also Dein Ausbildungsbetrieb. Oftmals bestehen Kooperationsverträge mit
bestimmten Einrichtungen. Wenn Du aber einen bestimmten Einsatz, in einem bestimmten Betrieb absolvieren willst, dann spreche einfach Deine zuständige Person im Betrieb an (z.B.
Praxisanleitung).
Wieviel verdient man in der generalistischen Pflegeausbildung?
Je nach Betrieb, Region, tarifliche Gebundenheit, Branche etc., kann die tatsächliche Vergütung variieren.
Im ersten Ausbildungsjahr: ca. 1.000€ – 1.200€
Im zweiten Ausbildungsjahr: ca. 1.100€ - 1.200€
Im dritten Ausbildungsjahr: ca. 1.200 – 1.300€
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