Wichtige Informationen!

Diese betreffen:

  • Anforderung von Verordnungen
  • Anforderung von Überweisungen
  • Anforderung von Rezepten
  • Beratungsbesuche nach § 37.3
  • MDK-Begutachtung zur Einstufung (Pflegegrad)

Die Corona Krise stellt uns vor neue Herausforderungen. Bewehrte Systeme und Strukturen müssen angepasst werden. Um Sie weitestgehend zu schützen, wurden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Bundesregierung neue Regelungen festgelegt.

Anforderungen beim Arzt:

Bisher benötigt Dein Arzt quartalsweise (vierteljährlich) Deine elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte der Krankenkasse), damit er Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen kann. Die betrifft auch das Anfordern von Rezepten, Verordnungen, Überweisungen etc.. 

Damit Du dich nicht unbedingt einem Risiko aussetzen musst, um die Versichertenkarte dem Arzt vorzulegen, wurden neue Regelungen geschaffen.

 

Vorerst bis zum 30.06.2020 kannst Du die oben genannten Formulare bei Deinem Arzt telefonisch anfordern. Die Vorlage der Versichertenkarte entfällt. Zusätzlich kann Dein Arzt Dir die angeforderten Formulare postalisch zustellen. Diese Zustellung ist für Dich kostenfrei!


Beratungsbesuche nach § 37.3

Solltest Du oder einer Deiner Familienangehörigen, Bekannten oder Freunde pflegebedürftig sein und in der eigenen häuslichen Umgebung durch Angehörige gepflegt werden, so kann diese Person Pflegegeld erhalten. 

Um den Anspruch an Pflegegeld nicht zu verlieren, müssen in bestimmten zeitlichen Abständen Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden. 

Für Pflegegrad 2 und 3 gilt: mindestens 1 x halbjährlich (2 Mal im Jahr)

Für Pflegegrad 4 und 5 gilt: mindestens 1 x vierteljährlich (4 Mal im Jahr)

Die Beratungsbesuche entfallen vorerst bis zum 30.09.2020!  


MDK-Begutachtung zur Einstufung (Pflegegrad)

Wer Pflegeleistungen beanspruchen möchte benötigt einen Pflegegrad. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenassen (MDK) festgestellt. Dazu wird ein Termin vereinbart. An diesem Termin erscheint der MDK bei Dir zu Hause, um die aktuelle Situation sowie die Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung festzustellen. 

Ab sofort können Einstufungen telefonisch sowie durch Schriftverkehr vorgenommen werden. Auch diese Regelung gilt vorerst bis zum 30.09.2020!


Bei Fragen stehen wir dir gerne in den Kommentaren und per Mail zur Verfügung!

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