Finanzierung von Ambulanter Pflege

Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – und das in jedem Alter. Sie kann von Geburt an bestehen, sich langsam entwickeln oder ganz unerwartet eintreten – durch eine Erkrankung, einen Schlaganfall oder Unfall. Häufig steht man vor einer Situation, in der man nicht mehr weiterweiß und Hilfe benötigt. Doch nicht immer scheint die ambulante Pflege zuhause finanzierbar zu sein. Allerdings stehen Dir in bestimmten Situationen verschiedene Leistungen zu. Je nachdem wobei du Unterstützung benötigst, stehen Dir verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung zur Verfügung. Welche Mittel Dir zustehen und wie sich diese miteinander kombinieren lassen, erfährst hier! 


Pflegegeld

Hilfs- oder Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf eine „Einstufung“ in einen Pflegegrad. 

Je nach Pflegegrad steht dir ein bestimmtes Pflegegeld zu!

Das Pflegegeld dient der Finanzierung der Sicherstellung der eigenen Pflege und wird Dir direkt ausbezahlt. Wieviel Pflegegeld Dir zusteht erfährst du hier!

 

Pflegegrad 1

-

Plfegegrad 2

316€

Pflegegrad 3

545€

Pflegegrad

728€

Pflegegrad 5

901€



Pflegesachleistungen

Abhängig von Deinem Pflegegrad stehen Dir verschieden hohe Leistungen der Pflegekasse zu. Die sogenannten Pflegesachleistungen können durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Abgerechnet wird dabei direkt mit dem Pflegedienst. Eine Auszahlung des „Restbudgets“ ist nicht möglich. Wobei Dich ein Pflegedienst unterstützen kann erfährst du hier.  

 

Pflegegrad 1

-

Plfegegrad 2

689€

Pflegegrad 3

1298€

Pflegegrad

1612€

Pflegegrad 5

1995€



Kombinationsleistungen

Eine gute Möglichkeit die eigenen Fähigkeiten zu fördern und so viel Selbstständigkeit wie möglich zu wahren, bietet die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung, kurz Kombinationsleistung. Hierbei kannst du Dir für Die Tätigkeiten, die Dir schwerfallen, professionelle Hilfe holen. Trotzdem erhältst du anteilig Pflegegeld direkt ausbezahlt, über das Du frei Verfügung kannst.  „Verbrauchst“ Du also 50% der Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst und Du hast den Pflegegrad 3, dann stehen Dir 50% des Pflegegeldes für Pflegegrad 3 zu.

Das sind immerhin: 545€ / 2 = 272,50€


Leistungen in besonderen Situationen


Entlastungsbetrag

Hilfs- oder Pflegebedürftige Personen, die dem Pflegegrad 1 zugeteilt wurden, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, da sie überwiegend selbstständig sind. Manche Tätigkeiten sind trotz alle dem ziemlich Anstrengend und Kräfte zehrend. Aus diesem Grund gibt es den Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 125€ im Monat und kann für hauswirtschaftliche oder betreuerische Leistungen genutzt werden. Darunter fallen zusammen einkaufen gehen, Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung, zusammen rätseln oder Spiele spielen aber auch einfach etwas plaudern. 


Verhinderungspflege

Eine besondere Situation tritt aber auch dann ein, wenn die eigene Pflegeperson in den Urlaub möchte oder aus anderen Gründen verhindert ist. Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann bis zu bis 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Diese 6 Wochen müssen dabei nicht zusammenhängend sein, sondern können über das Jahr verteilt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die stundenweise Verhinderungspflege. Hier kannst Du als Pflegeperson auch für ein paar Stunden in der Woche Ersatz suchen, bei weiteren Angehörigen oder aber Ambulanten- oder Betreuungsdiensten. Im Jahr stehen Dir 1612€ Verhinderungspflege zu, insofern Dir der Pflegegrad 2-5 zugewiesen wurde. Einzige Voraussetzung ist, dass Du bisher 6 Monate zuhause gepflegt wurdest. 

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